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3 G-Regelung beim Eintritt in das Rathaus für Mitarbeitende und Besuchende

Im Rathaus in Rellingen gilt ab Mittwoch, 24. November, die 3G-Regelung. Die Gemeinde Rellingen und das Amt Pinnau setzen damit die Corona-Landesmaßnahmen für Sicherheit für Besuchende und Mitarbeitende konsequent um.

Das bedeutet, dass Personen, die die Gebäude betreten wollen, von Corona genesen, gegen Corona geimpft oder negativ auf Corona getestet sein müssen. Tests müssen von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden, dürfen beim Betreten des Gebäudes nicht älter als 24 Stunden sein. Die entsprechende Bescheinigung kann digital oder auf Papier zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden. Ein Test vor Ort ist nicht möglich. 

Personen, die keine Genesung, Impfung oder Testung vorweisen können, dürfen das Rathaus nicht betreten. Die Überwachung dieser Vorgaben erfolgt durch einen Sicherheitsdienst. 

Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.

Grundlage ist ein Erlass der Schleswig-Holsteinischen Staatskanzlei vom 19. November, der am Mittwoch, 24. November, greift und der die Bundesvorgaben vom 18. November zu G3 am Arbeitsplatz für den Landesbereich umsetzt. Die Gemeinde Rellingen und das Amt Pinnau weiten diese Regelung mit ihrem Hausrecht auch auf die Besuchenden aus. 

Ziel der Maßnahme ist es, vor dem Hintergrund steigender Corona-Fallzahlen Besucherinnen und Besucher und Mitarbeitende möglichst zuverlässig vor Infektionen zu schützen, während der Betrieb weiterlaufen kann.

24.11.2021