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Verfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes ,,Himmelmoor" - Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 29.09.2021 22.09.2021 


Verfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes „Himmelmoor“ - Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 29.09.2021

FLINTBEK/QUICKBORN. Das Himmelmoor soll in Absprache mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden! Es ist Teilgebiet des europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes „Himmelmoor, Kummerfelder Gehege und angrenzende Flächen“. Im Managementplan ist für das FFH-Teilgebiet inklusive der ehemaligen industriellen Abtorfungsfläche eine Ausweisung als Naturschutzgebiet empfohlen worden, sobald der Torfabbau beendet ist.

Mit der Ausweisung sollen neben den Bereichen mit überwiegend gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen auch die aus der Abtorfung entlassenen Flächen einen langfristigen und umfänglichen Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen und für das Moor unverträglichen Nutzungen erhalten. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 576 ha.

Das Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet wird durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für das MELUND durchgeführt. Es wurde schon viel Vorarbeit geleistet: ein Schutzwürdigkeitsgutachten liegt vor und in 2020 fand die erste Beteiligungsrunde statt, die die Anhörung der Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Planungsträger sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen umfasste. Der Verordnungsentwurf wurde unter Berücksichtigung eingegangener Hinweise überarbeitet.

Nun soll das Rechtsetzungsverfahren fortgesetzt werden und es steht die öffentliche Auslegung an, bei der sich Eigentümer, FlächennutzerInnen und alle anderen Interessierten zum neuen Verordnungsentwurf äußern können.

Zur Vorbereitung dieses Verfahrensschrittes lädt das LLUR alle FlächeneigentümerInnen, Anlieger, Landwirte, Jäger, NaturgenießerInnen und sonstige Interessierte herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein - am:

Mittwoch, den 29. September 2021 um 18:30 Uhr
im Artur-Grenz-Saal, Am Freibad 7, 25451 Quickborn

 
Vorgestellt wird das Himmelmoor, der Ablauf des Ausweisungsverfahrens im Allgemeinen und der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung mit den vorgesehenen Ver- und Geboten im Konkreten. Nähere Informationen zum Ablauf des Naturschutzgebietsausweisungsverfahrens finden Sie unter: www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/naturschutz/der_weg_zum_nsg.pdf.

Nach jetzigem Stand gilt bzgl. der Corona-Auflagen die 3 G-Regel. Wir bitten um vorherige Anmeldung per E-Mail mit Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer und eventuell Vereinszugehörigkeit bis zum 24.09.2021 an: andrea.kuehl@llur.landsh.de. Wir hoffen, dass wir dann alle Anmeldungen berücksichtigen können.

Hintergrundinformation

Das Himmelmoor ist ein über glaziofluviatilen Ablagerungen der Weichselkaltzeit aufgewachsenes, atlantisch geprägtes Verlandungs- und in Teilen auch Versumpfungshochmoor von ursprünglich ca. 700 ha Flächenausdehnung. Davon sind nach Torfabbau und Umwandlung weiter Teile in landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung noch etwa 200 ha als Moorlebensraum erhalten. Der bereits Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzende industrielle Torfabbau wurde in 2018 abgeschlossen.

Heute hat das Gebiet auch eine große Bedeutung für die Naherholung und wird zum Wandern, Radfahren, Hunde ausführen, Reiten und zur Naturbeobachtung genutzt. Die Bahn, die zum Abtransport des Torfes genutzt wurde, dient jetzt dazu, interessierten BesucherInnen einen Eindruck vom Moor zu verschaffen.

Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Von besonderer Bedeutung für das Naturschutzgebiet ist der Erhalt

  1. der Restflächen des Hochmoores und der Moorwälder
  2. der Niedermoorflächen, Nasswiesen und des artenreichen Grünlandes
  3. der ehemaligen Abtorfungsfläche mit dem Ziel der ungestörten Entwicklung von Moorlebensräumen
  4. der Stillgewässer als Lebens- und Reproduktionsraum für Amphibien und Libellen.

Diese Lebensraumkomplexe bieten spezielle Bedingungen, auf die eine Vielzahl seltener und teilweise europaweit gefährdeter Tiere und Pflanzen angewiesen sind. Nachgewiesen im Gebiet sind z.B. Moorfrosch, Schlingnatter, Kreuzotter, Bekassine, Kiebitz, Neuntöter, Kranich, Hochmoormosaikjungfer und Kleine Moorjungfer.

Die Restflächen der Hochmoore sowie Übergangs- und Schwingrasenmoore und Niedermoorflächen sind Lebensraum für echte Spezialisten, die besonders gut mit Nährstoffarmut, extrem sauren Böden und hohen Wasserständen zurechtkommen. Zu einer typischen Moorvegetation gehören z.B. rundblättriger Sonnentau, Moosbeere, Wollgras und verschiedene Torfmoose.

Die Nasswiesen und das artenreiche Feuchtgrünland sind durch historische Nutzungsformen entstanden und gekennzeichnet durch krautige Pflanzen, Gräser, Seggen und Binsen. Diese Offenlandstrukturen bieten u.a. Lebensraum für Wiesenvögel und Amphibien. Gleichzeitig dienen sie dem Moorkernbereich als Schutzzone vor Nähr- und Schadstoffeinträgen.

Naturnahe Laubwälder, Feucht- und Bruchwälder in den Randbereichen des Gebietes bilden zusammen mit den Mooren und Feuchtwiesen einen hochwertigen Biotopkomplex, der z.B. von Moorfrosch, Ringelnatter oder Kranich als Lebensraum genutzt wird. Gleichzeitig bieten auch die Waldflächen den Mooren eine Schutzzone vor Einträgen.

Entwicklungsziele

Ziel des Naturschutzes ist es, die Besonderheiten der Landschaft unter Einbeziehung der Nutzungsansprüche Naherholung, Tourismus und Flächennutzung hervorzuheben, zu sichern und zugunsten von mehr Moorschutz zu entwickeln. So werden z.B. die unterschiedlich degradierten Hochmoorflächen wiedervernässt.

Ziel für die Abtorfungsfläche im Zentrum des geplanten Naturschutzgebietes ist die ungestörte Entwicklung und Beruhigung. Nach den Wiedervernässungsmaßnahmen in den übrigen Bereichen soll auch der westliche und südwestliche Teil des Gebietes beruhigt werden, d.h. eine touristische Nutzung unterbleibt, um auch Rückzugsräume für die Tierwelt zu schaffen.

Für die nach völliger Abtorfung im Osten oder nach Meliorationsverfahren südlich an die Abtorfungsfläche angrenzenden und anschließend in Nutzung genommenen Grünlandflächen ist aufgrund der starken Degradierung eine mögliche Entwicklung zu naturnahen Hochmoorlebensräumen auszuschließen. Stattdessen ist es das Ziel, die in den äußeren Moorrandbereichen überwiegend im Norden, Osten und Süden zum Teil bereits brach gefallenen Flächen in die bewaldete Kulisse aus Birkenbruch und Birken-Eichenwald zu integrieren und entsprechend des bewaldeten Randlaggs natürlicher Hochmoore zu Bruchwald oder auf mineralischen Standorten auch zu Birken-Eichenwald zu entwickeln. Hierdurch soll der Moorkernbereich besser vor Einflüssen von außen geschützt werden.

Durch Umbau der reinen, standortfremden Nadelforsten zu Laubwald und die Entfernung von Nadelbäumen aus Mischwaldbeständen soll eine naturnahe Waldentwicklung gefördert werden.

Ansprechpartner*innen für das NSG-Ausweisungsverfahren

  • Andrea Kühl
    LLUR - Abteilung Naturschutz und Forst, Dezernat Gebietsschutz, PG Natura 2000,
    Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, Tel. 0 43 47 / 704-321; andrea.kuehl@llur.landsh.de
  • Dr. Thomas Holzhüter
    LLUR - Abteilung Naturschutz und Forst, Dezernatsleitung Gebietsschutz, PG Natura 2000
    Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, Tel. 0 43 47 / 704-337; thomas.holzhueter@llur.landsh.de

Pressemitteilung des Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SH vom 10.09.2021

22.09.2021