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Geflügelpest: Schutzzone ab heute aufgehoben - Stallpflicht bleibt 29.11.2021 


Medieninformation des Kreises Pinneberg
Geflügelpest: Schutzzone ab heute aufgehoben – Stallpflicht bleibt

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Pinneberg gilt weiterhin. Seit Montag, 29. November, ist jedoch
die Schutzzone für Hausgeflügel aufgehoben. Die Überwachungszone bleibt in der am 6. November
festgelegten Form vorerst bestehen. Geflügelausstellungen, -märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art
sind im Kreis Pinneberg weiterhin verboten. Ziel dieser Maßnahmen ist, Hausgeflügel vor einer Infektion
mit der unter Wildvögeln verbreiteten Geflügelpest zu schützen.

Entwarnung gibt es in Sachen Geflügelpest im Kreis Pinneberg nicht, eine erste Lockerung besteht nun
aber: Da in den vergangenen drei Wochen bei Hausgeflügel keine weiteren Fälle des hochpathogenen
aviären Influenza-Virus (HPAIV) im Kreis Pinneberg nachgewiesen worden sind, hat das Veterinäramt des
Kreises die Schutzzone aufgehoben. Als Schutzzone wird nach EU-Vorgabe der Bereich von mindestens
drei Kilometern Radius um einen Ausbruchsort herum festgelegt. Im Kreis Pinneberg hatte es am 6. November
einen Ausbruch der Geflügelpest in Bevern gegeben. Seitdem hat das Veterinäramt sämtliche
Gefügelhaltungen in der Schutzzone amtlich untersucht und keine weiteren Fälle festgestellt. Der betroffene
Betrieb ist gereinigt und grunddesinfiziert worden.

Die bisherige Schutzzone wird somit zur Überwachungszone herabgestuft. Die Überwachungszone – ein
Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort – kann erst aufgelöst werden, wenn innerhalb der
kommenden neun Tage keine Geflügelpest-Fälle bei Hausgeflügel auftreten. Wichtig zu wissen: Die Stallpflicht
für Geflügel gilt im gesamten Kreisgebiet auch darüber hinaus. Zudem greift die am 23. November
erlassene Allgemeinverfügung des Landes zum Thema Biosicherheit, die besondere Hygienemaßnahmen
in der Geflügelhaltung vorschreibt. Zusätzlich hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,
Natur und Digitalisierung Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltungen (unter 1000 Tieren)
und Geflügelhobbyhaltungen erlassen. Beides betrifft ganz Schleswig-Holstein.

Innerhalb der Überwachungszone greift weiterhin ein so genanntes Verbringungsverbot für Geflügel und
Geflügelerzeugnisse. Es gelten darüber hinaus besondere Hygienemaßnahmen beim Betreten der Ställe
sowie im Umgang mit den Tieren. Die Details dazu sind in der neuen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/6 vom 28.11.2021 dargelegt.

Medieninformation des Kreises Pinneberg vom 29.11.2021

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/6

29.11.2021