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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Volksbegehren zum Schutz des Wassers 08.04.2020 


Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Absatz 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

Anzahl der gültigen Eintragungen: 174

Anzahl der ungültigen Eintragungen: 13

Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (02.03.2020): 11.587

Rellingen, den 08. April 2020

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. HIldebrand

08.04.2020