Volksbegehren zum Schutz des Wassers 08.04.2020
Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Absatz 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen: 174
Anzahl der ungültigen Eintragungen: 13
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (02.03.2020): 11.587
Rellingen, den 08. April 2020
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. HIldebrand
08.04.2020