1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2020 01.07.2020
1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 17.06.2020 folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit der 1.Nachtragshaushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 7.000.000 EUR auf nunmehr 15.000.000 EUR
festgesetzt.
Rellingen, 17.06.2020
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hildebrand
01.07.2020