Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Werkstraße" für das Gebiet "Werkstraße" nordwestlich "Peiner Hag" östlich "Rickenweg", südlich "Ernst-Müller-Weg" und westlich der "Hauptstraße L 107" 22.04.2021
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Prisdorf
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Werkstraße" für das Gebiet "Werkstraße" nordwestlich "Peiner Hag" östlich "Rickenweg", südlich "Ernst-Müller-Weg" und westlich der "Hauptstraße L 107"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prisdorf hat in ihrer Sitzung am 14.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 "Werkstraße" für das Gebiet "Werkstraße" nordwestlich "Peiner Hag" östlich "Rickenweg", südlich "Ernst-Müller-Weg" und westlich der "Hauptstraße L 107" aufzustellen. Das genaue Plangebiet ist der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Nordwestlich der Straße Peiner Hag soll der Bereich beidseits der Werkstraße als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die vorhandene gewerbliche Nutzung soll gesichert und im Falle von Umnutzungen für die allgemein zulässigen Nutzungen gemäß § 8 BauNVO Abs. 1 und Abs. 2 vorgehalten werden.
- Einzelhandel soll gemäß § 1 BauNVO Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 mit Ausnahme von Einzelhandel, der einen unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang zum jeweiligen Gewerbebetrieb aufweist und dem jeweiligen Betrieb untergeordnet ist, unzulässig sein.
- Die gemäß § 8 BauNVO Abs. 3 ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 2 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Nr. 3 Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Rellingen, 21.04.2021
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand
22.04.2021