1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2021 10.06.2021
1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 03.06.2021folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird unverändert
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
4.741.800 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
4.741.800 |
EUR |
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einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von |
0 |
EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.566.900 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.502.800 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
119.300 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
166.900 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden unverändert festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
15.000.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
38,97 |
Stellen. |
Rellingen, 07.06.2021
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hildebrand