1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Kummerfeld 27.10.2021
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Kummerfeld
Aufgrund des § 4 Absatz 1, Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der gültigen Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H., S6) sowie des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 30.09.2021 wird folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage erlassen:
Artikel 1
Änderungen
Die Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Kummerfeld vom 04.03.2021 wird wie folgt geändert:
§ 5 Öffnungszeiten
erhält folgende Fassung:
Die Nutzung der Sportanlagen (siehe § 1 Abs. 1) wird durch einen gesonderten Benutzungsplan geregelt.
Die Nutzung der Freizeitanlage (siehe § 1 Abs. 1) ist in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22:00 Uhr zulässig.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kummerfeld, den 26.10.2021
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Koll
(Koll)