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1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Kummerfeld 27.10.2021 


1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Kummerfeld

Aufgrund des § 4 Absatz 1, Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der gültigen Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H., S6) sowie des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 30.09.2021 wird folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage erlassen:

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung über die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Kummerfeld vom 04.03.2021 wird wie folgt geändert:

§ 5 Öffnungszeiten

erhält folgende Fassung:

Die Nutzung der Sportanlagen (siehe § 1 Abs. 1) wird durch einen gesonderten Benutzungsplan geregelt.

Die Nutzung der Freizeitanlage (siehe § 1 Abs. 1) ist in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22:00 Uhr zulässig.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kummerfeld, den 26.10.2021

Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin

gez. Koll

(Koll)

27.10.2021