1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2023 03.04.2023
1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 28.03.2023 folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird unverändert
1. |
im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
4.585.400 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
4.585.400 |
EUR |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von |
0 |
EUR |
2. |
im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.439.900 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.405.900 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
119.300 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
156.800 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf unverändert |
15.000.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf neu |
38,82 |
Stellen. |
Rellingen, 29.03.2023
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez.
Hildebrand