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Information für Hundebesitzer 18.07.2013 


Information für Hundebesitzer

Gerade in Erholungsgebieten treffen häufig verschiedene Personengruppen wie Hundehalter, Spaziergänger, Reiter, Freizeitsportler, Land- und Forstwirte und Naturschützer aufeinander. Und für alle Besucher gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Doch im Alltag halten sich nicht alle daran, und so kommt es dann auch immer wieder zu Konflikten. Für Hundebesitzer gilt, dass die Mitnahme von Hunden u.a. auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten und auf Liegewiesen verboten ist (§ 2 Gefahrhundegesetz). Für besondere Gebiete, wie z.B. Deiche, Park- und Grünanlagen und Naturschutzgebiete gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht. Und auch beim Waldbesuch ist zu beachten, dass Hunde nur angeleint im Wald mitgenommen werden dürfen (§ 17 Landeswaldgesetz Schleswig Holstein). Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit da, und wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 35,00 € geahndet.
 
Fragen zum Gefahrhundegesetz oder zur Hundehaltung (z.B. Hundesteuer oder Auslaufgebiete) beantwortet Ihnen das zuständige Ordnungsamt des Amtes Pinnau.
 
Insbesondere die Jäger bitten Hundehalter um Rücksicht ! In diesen Wochen muss auf die Einsicht der Hundehalter bei ihren täglichen Spaziergängen mit ihren Hunden appelliert werden. Bereits im Wald und Flur hat die Zeit begonnen, in der Wildtiere ihre Jungen bekommen. Die ersten Feldhasen sind geboren, die ersten Eier gelegt und viele Ricken, die weiblichen Rehe, sind trächtig. Um ihre Jungtiere auszutragen oder auszubrüten, brauchen Rehe, Vögel und Co. vor allem viel Ruhe. Doch: In Wald und Feld freilaufende Hunde können die Tiere erheblich stören.
 
Hundebesitzer sollten sich klar machen, warum es Vorschriften zum Anleinen gibt. Es gehe ganz einfach um Tierschutz. In vielen Bundesländern gibt es sogar vom 1. März bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht, weil dann die Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen. So dürfen sich Hunde nur auf Wegen im Einflussbereich ihres Halters ohne Leine bewegen. Im Wald ist der Hund grundsätzlich immer an der Leine zu führen.
 
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde sich aus dem Einflussbereich ihres Halters heraus bewegen und dabei Wild aufscheuchen oder, im schlimmsten Fall, sogar hetzen. Denn eines ist vielen Hundefreunden nicht immer bewusst: Der Hund ist seinem Ursprung nach ein Raubtier mit Jagdtrieb. Und hat ein Hund eine Fährte aufgenommen und jagt einem Wildtier hinterher, können nur extrem gut trainierte Vierbeiner zurückgerufen werden. Wenn ein normaler Hund einmal erfolgreich gewildert hat, ist er, gestärkt durch diesen Erfolg, nur sehr schwer wieder von diesem Jagdtrieb abzubringen.
 
Ist es passiert und ein Hund hat ein Tier verletzt, sollte der Hund angeleint werden, wenn es sich dabei um das eigene Haustier handelt. Bei fremden Hunden ist es sicherer, Abstand zu halten. Das Tier könnte aggressiv reagieren, um seine Beute zu schützen. Als nächstes ist der zuständige Jäger oder die Polizei zu verständigen. Ein solcher Hundeangriff kann rechtliche Folgen nach sich ziehen, denn Jagdwilderei ist ein Straftatbestand, mindestens aber ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Bei einer Anzeige können hohe Geldstrafen verhängt werden. Eventuell muss der Hund als gefährlicher Hund eingestuft werden. 
 
Seit Oktober 2012 häufen sich die Anrufe von Spaziergängern, die tote Rehe auffinden. Es ist auffällig, dass die Tiere immer in unmittelbarer Nähe von Wegen gefunden wurden.  Ob im Graben neben dem Weg, am Rand eines Feldes oder unmittelbar hinter dem Knick gefunden, wiesen die Tiere immer Bissmerkmale auf, auch gezielt am Hals als
Todesursache.
 
Somit lässt sich vermuten, dass ungehorsame freilaufende Hunde die Übeltäter waren und die Wildtiere angegriffen haben. Wenn sich nämlich für einen Hund die Gelegenheit ergibt, geht dieser seinem Jagdtrieb nach. Dagegen helfe nur, die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen - gerade in Wald und Flur. Hunde können nichts für ihren Instinkt, es liegt an den Haltern, die sich oftmals die Konsequenzen bei der Anschaffung nicht überlegt haben.
Angesprochene Hundehalter meinen "Mein Hund tut so etwas nicht!" Aber das Jagen bereitet dem Hund Freude und weckt den Raubtierinstinkt. Erfolg festigt es und jeder Hund, der einmal Blut geleckt und keinen ausreichenden Gehorsam hat, macht es wieder.Die Jagdgemeinschaften als auch das Amt Pinnau möchten alle Beobachter, die Angaben zu den Vorfällen machen können, dazu ermutigen, sich zu melden. Auch ein sofortiger Anruf bei der Polizei hilft solche Vorkommnisse zu dokumentieren und sie kennt auch die Telefonnummern der örtlichen Jäger. 
  
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde
18.07.2013