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Umstellung im Euro-Zahlungsverkehr auf SEPA 19.08.2013 


Informationen zur Umstellung im Euro-Zahlungsverkehr auf  SEPA

Aufgrund der Umstellung im Euro-Zahlungsverkehrsraum wird auch das in Deutschland geführte Überweisungs- und Lastschriftenverfahren in 2014 auf den europäischen Standard SEPA (Single Euro Payments Area) nach EU Richtlinie umgestellt.

SEPA verwendet anstatt der bisherigen inländischen Kontonummer eine IBAN (International Banc Account Number) und anstelle der bisherigen inländischen Bankleitzahl eine BIC (Business Identifer Code).
Ihre IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) finden Sie bereits seit einiger Zeit auf Ihren Kontoauszügen.
 
Welche Änderungen entstehen für Sie durch das neue Verfahren speziell für das neue SEPA-Lastschriftenverfahren ?

Die bisherige Einzugs- bzw. Abrufermächtigung wird durch ein SEPA-Lastschriftmandat ersetzt.
 
Für Gewerbebetriebe, einmalige Einzelabrufe (z.B. Kursgebühren, Beiträge, einmalige Pachten) und Neukunden wird definitiv ein neues SEPA-Lastschriftenmandat benötigt. Andere bereits bestehende Einzugs- bzw. Abrufermächtigungen behalten ihre Gültigkeit und werden in SEPA-Mandate umgewandelt.
 
Ergibt sich eine Änderung Ihres bisherigen Kassenzeichens/Buchungszeichens bei uns wird das bestehende SEPA Mandat (bisher Einzugs- bzw. Abrufermächtigung) nicht übernommen. Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung wird ebenfalls ein neues SEPA-Lastschriften-Mandat mit Original- Unterschrift erforderlich.
 
Die Vorankündigung der Lastschrifteneinzüge (Pre-Notifikation), sowohl die erste, als auch alle weiteren, werden zu den Fälligkeitszeitpunkten bewirkt, die in Ihren Bescheiden, Rechnungen und Verträgen ausdrücklich genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Einzugsbeträge.
 
Sie können weiterhin jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut den abgebuchten Betrag zurückverlangen.  Die Widerspruchsfrist  verlängert sich durch das   SEPA-Mandat auf 8 Wochen anstatt der bisherigen 6 Wochen.
 
Auf Ihrem Kontoauszug werden zusätzlich unsere Gläubiger-ID und Ihre persönliche Mandatsreferenz ausgewiesen.
 
Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem Thema SEPA haben, können Sie sich gerne an folgende Mitarbeiter aus dem Fachbereich Finanzen wenden :

Frau Kleinbongard
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-256
E-Mail: j.kleinbongard@amt-pinnau.de
Raum: 12
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Frau Medelin
Fachbereich Finanzen
Amtskasse
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-284
E-Mail: r.medelin@amt-pinnau.de
Raum: 205
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Frau Kurth
Fachbereich Finanzen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-282
E-Mail: b.kurth@amt-pinnau.de
Raum: 103
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Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung und SEPA Lastschriftmandat / Kombimandat

Zu den Bankverbindungen mit den entsprechenden Angaben

19.08.2013