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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Resolution zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung 25.09.2015 


Resolution zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung

Der Bund muss die Kommunen von den Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vollständig entlasten.

Das Amt Pinnau mit seinen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt bekennt sich zu ihrer humanitären Verpflichtung und Verantwortung, den Flüchtlingen Hilfe zu leisten. Die Integration von Flüchtlingen ist für unsere Gesellschaft auch mit vielen Chancen verbunden.

Dafür müssen wir den passenden Rahmen schaffen, etwa über einen verbesserten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen.

Es unterstützt aber die Integration von Flüchtlingen nicht, wenn vor Ort der Eindruck entstünde, dass kommunale Leistungen eingeschränkt werden müssen, um Flüchtlinge aufzunehmen und integrieren zu können.

Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Bewältigung der Folgen internationaler Konflikte und Krisen nicht überfordern, denn die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung und Betreuung ist eine gesamtstaatliche und keine kommunale Aufgabe.

Von Januar bis August 2015 sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 231.302 Asylanträge eingegangen, im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres mit 99.592 Anträgen bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung der Zugänge (+132,2 %). Mit diesem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen geht der rasante Anstieg der kommunalen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge einher. Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge wurde bisher massiv finanziell unterschätzt, so dass kurzfristige Hilfe erforderlich ist. Derzeit sind vom Amt Pinnau 91 Flüchtlinge untergebracht, alleine im Jahr 2015 wurden 72 Flüchtlinge zugewiesen.

Für eine menschenwürdige Unterbringung war es notwendig, geeignete Häuser und Wohnungen käuflich zu erwerben oder anzumieten und entsprechend herzurichten.

Diese Maßnahmen werden bis zur Höhe von 25.000 € unterstützt, die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 50 %. Grundsätzlich ist je Kommune die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, einer Maßnahme in Form eines Zuschusses möglich. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach Eingang der Anträge. Es sind nur Maßnahmen zuwendungsfähig, mit deren Umsetzung am Tag der Antragstellung noch nicht begonnen wurde, was bei der kurzen Reaktionszeit, die die Verwaltung bei kurzfristigen Zuweisungen hat, zu erheblichen Zeitverzögerungen führt.

Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel waren nach kürzester Zeit aufgebraucht. Viele Kommunen haben keine Förderung erhalten. Durch Haushaltsumschichtungen wurde der Förderbetrag geringfügig erhöht, aber auch diese Mittel sind lange verbraucht.

Mehrmals wöchentlich werden den Gemeinden Flüchtlinge zugewiesen. Mit der Schaffung von Wohnraum kann nicht mehr gewartet werden. Davon abgesehen, dass die Unterbringung von Asylsuchenden in Pensionen und Hotels sehr teuer ist, wird auch dort der Wohnraum knapp. Die Unterbringungskosten werden nur teilweise vom Kreis erstattet. Die kommunalen Haushalte sind dadurch erheblich belastet.

Die von den Gemeinden zur Unterbringung von Asylsuchenden angemieteten und auf Kosten der Gemeinden umgebauten und hergerichteten Wohnungen und Häuser werden finanziell nicht gefördert. Sollten später Fördergelder bereit gestellt werden, können die Gemeinden für diese Projekte nach den derzeitigen Regelungen nicht mehr davon profitieren, da nur Maßnahmen zuwendungsfähig sind, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.

Auch die eingeleiteten Sofortmaßnahmen von Land und Bund, bundesweit 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen, sind ein wichtiger Beitrag, decken aber bei weitem nicht die Kosten, die den Kommunen entstehen.

Für die Unterbringung der Flüchtlinge sind im Jahre 2014 beim Amt Pinnau ca. 100.000 € aufwendet worden, die in den gemeindlichen Haushalten für örtliche Maßnahmen gefehlt haben. Für das Jahr 2015 wird trotz erhöhter Zuweisungen wieder ein ähnlicher Aufwand erwartet. Das ist aber nur möglich geworden, weil die Gemeinden sich intensiv um günstigen Wohnraum bemüht haben.

Trotz ehrenamtlicher Unterstützung für die Betreuung und Integration der Flüchtlinge musste zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern, dass der Bund unverzüglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vollständig übernimmt, dazu gehören auch die kommunalen Integrationskosten und die Kosten der geduldeten Flüchtlinge.

Rellingen, den 25.September 2015

 

               Jürgen Rahn                                                       Günther Hildebrand
               Bürgermeister                                                       Bürgermeister
Gemeinde Borstel-Hohenraden                                     Gemeinde Ellerbek

 

                 Erika Koll                                                              Wilfried Hans
           Bürgermeisterin                                                        Bürgermeister
    Gemeinde Kummerfeld                                              Gemeinde Prisdorf

 

         Henriette Krohn
         Bürgermeisterin
     Gemeinde Tangstedt

 

25.09.2015