Satzung der Gemeinde Kummerfeld über die Übertragung des Satzungsrechtes für Abwasserabgaben 14.11.2016
Satzung der Gemeinde Kummerfeld über die Übertragung des Satzungsrechtes für Abwasserabgaben
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 1 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils neuesten Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06.10.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Aufgabenübertragung
Die Gemeinde überträgt neben der durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 02.02.2016 zwischen der Gemeinde Kummerfeld und dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg zum 01.01.2016 übertragenen Aufgabe der Abwasserbeseitigung dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg auch das Recht, Abgabensatzungen für die übertragene Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet zu erlassen.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Kummerfeld, den 11.10.2016
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Koll