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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Hundebestandsermittlung geplant 02.03.2017 


Hundebestandsermittlung geplant

Ein allgegenwärtiges Thema in der Presse ebenso wie in den Verwaltungen und den örtlichen Gremien der Städte und Gemeinden ist die Frage, wie die vielfältigen gemeindlichen Aufgaben bestmöglich aber gleichzeitig auch mit möglichst geringer finanzieller Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen sind.

Je nach Finanzlage variiert der Handlungsdruck, so dass es zwischenzeitlich zahlreiche Lösungsansätze zur Verbesserung der finanziellen Situation gibt. Neben Überlegungen zur Reduzierung der Ausgaben ist auch die Einnahmeseite zu betrachten. Die kommunalen Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer sind dabei wichtige Posten. Grund- und Gewerbesteuer basieren auf Grundlagenbescheiden der Finanzämter, so dass hierfür keine Anmeldung der Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden erforderlich ist. Bei der Hundesteuer sind die Gemeinden dagegen auf die Ehrlichkeit der Gemeindemitglieder angewiesen, denn diese melden die Hunde zur Steuererhebung an. Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger nimmt diese Anmeldungen auch korrekt vor und zahlt anschließend regelmäßig und zuverlässig die Hundesteuern. Leider zeigt sich jedoch immer wieder, dass einige Hundehalter ihren Pflichten zur Anmeldung nicht nachkommen. Das führt dann dazu, dass den Gemeinden Steuereinnahmen fehlen, die sie zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben bräuchten.

Mittlerweile haben sich Firmen darauf spezialisiert, den Gemeinden und Städten ihre Dienste für sogenannte Hundebestandsermittlungen anzubieten. Dabei ermitteln Mitarbeiter dieser Firmen direkt vor Ort, ob es nichtangemeldete Hunde gibt. Es wird berichtet, dass durch professionelle Hundebestandsermittlungen bis zu 30% sogenannte „Schwarzhunde“ festgestellt wurden. Dementsprechend steigt das gemeindliche Hundesteueraufkommen ebenfalls um bis zu 30% und führt so zu einer deutlichen Verbesserung der Steuergerechtigkeit. Die Firmen arbeiten erfolgsabhängig und finanzieren sich aus anteiligen Mehreinnahmen, die sich durch die ermittelten „Schwarzhunde“ ergeben.

Daher gibt es auch im Bereich des Amtes Pinnau erste Überlegungen, in den amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt derartige Hundebestandsermittlungen durchzuführen. Entsprechende Gespräche sind für das Frühjahr 2017 geplant.

Die Bürgerinnen und Bürger der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Pinnau, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, können ihrer Verpflichtung zur Anmeldung im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, nachkommen.oder

Frau Kurth
Fachbereich Finanzen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-282
E-Mail: b.kurth@amt-pinnau.de
Raum: 103
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E-Mail per Kontaktformular versenden

Frau Priebe
Fachbereich Finanzen
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-280
E-Mail: m.priebe@amt-pinnau.de
Raum: 103
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E-Mail per Kontaktformular versenden

Folgendes Formular für die Anmeldung verwenden:

Hundesteueranmeldung 

 

02.03.2017