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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Überprüfung von städtebaulichen Verträgen im Amtsbereich Pinnau, Amtsvorsteher Hans: Es gilt die Unschuldsvermutung! 10.12.2009 


Anlässlich der Berichterstattung der letzten Tage informiert Amtsvorsteher Wilfried Hans in einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit:

„Nach der Fusion der Ämter Bönningstedt und Pinneberg-Land gaben geltend gemachte Ansprüche Dritter gegen eine amtsangehörige Gemeinde Anlass, bereits geschlossenen städtebauliche Verträge auf ihre Rechtswirkung hin zu überprüfen. Die Komplexität und die Kompliziertheit der Rechtslage machten es erforderlich, einer Anwaltskanzlei den Prüfauftrag zu erteilen. Das Rechtsgutachten liegt jetzt vor und ist den zuständigen politischen Gremien im Amt zur Beratung vorgelegt worden. Die Gremien haben ihre Beratungen bis heute noch nicht abgeschlossen. Auch für die Eröffnung irgendwelcher Verfahren - sowohl im Ehrenamt und im Hauptamt - gibt es somit keinen Anlass. Dementsprechend liegen zu allen kursierenden Fragen und Behauptungen bis heute keine Ergebnisse vor.

Deswegen gilt für alle Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen ohne Einschränkung die Unschuldsvermutung - ohne wenn und aber!

Mit gleicher Entschlossenheit wird aber die Aufklärung betrieben. Hierauf haben nicht nur die Bürger, sondern auch das betroffene Ehrenamt und Hauptamt Anspruch. Ein transparentes Aufklärungsverfahren für die Zuständigen, also Gremien, Bürgermeister sowie Verwaltungsspitze, ist der einzig richtige und damit klärende Weg.

Über Ergebnisse wird die Öffentlichkeit zusammen mit den betroffenen Gemeinden pflichtgemäß informiert.“