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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl eines Seniorenbeirates 29.12.2009 



Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl eines Seniorenbeirates

In der Gemeinde Hasloh findet am Sonntag, dem 7. März 2010, die Wahl eines Seniorenbeirates statt.

Für die Wahl in den Seniorenbeirat sind Wahlvorschläge einzureichen. Nach der Satzung können Wahlvorschläge einreichen:

a) Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) die am Wahltag

1. das 60. Lebensjahr vollendet haben
2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst
    gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

b) in der Gemeinde Hasloh vertretene Vereine und Verbände
c) in der Gemeindevertretung vertretene Fraktionen
d) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

Vorgeschlagen werden können Personen, die am Wahltag

a) das 60. Lebensjahr vollendet haben und
b) mindestens drei Monate Bürgerin bzw. Bürger der Gemeinde Hasloh nach § 6 Absatz 2
    der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sind und
c) nicht Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh sind.

Dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person beizufügen.

Wahlvorschläge sind bis zum Ablauf des 6. Januar 2010 bei dem Bürgermeister der Gemeinde Hasloh, Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh einzureichen.

Hasloh den 22. Dezember 2009

Der Gemeindewahlleiter