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"Gesetzgeber muss die Amtsordnung ändern" Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 26.02.2010 04.03.2010 


Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung über die Zusammensetzung der Amtsausschüsse in Anbetracht des stetig wachsenden Aufgabenbestandes der Ämter nicht mehr verfassungsgemäß ist. Es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2014 eine Neuregelung zu schaffen. Dabei kann der Gesetzgeber entscheiden, ob er künftig eine Direktwahl des Amtsausschusses vorschreibt oder ob er die Aufgabenübertragung auf die Ämter begrenzt.

  Presseinformation "Gesetzgeber muss die Amtsordnung ändern" [PDF-Dokument: 38 kB]