Frühförderung behinderter Kinder
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Lindenstraße 11
25421 Pinneberg
Lindenstraße 11
25421 Pinneberg
Internet:
http://www.kreis-pinneberg.de/Bereiche/Fachdienste/Soziales.html
Fax: 04101 / 212-480
Telefon: 04101 / 212-357
Fax: 04101 / 212-480
Telefon: 04101 / 212-357
Leistungsbeschreibung
Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt beziehungsweise abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Was sollte ich noch wissen?
- Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
- Medical Association Schleswig-Holstein - Working Group For Early Promotion