Hilfe im Haushalt beantragen
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Lindenstraße 11
25421 Pinneberg
Lindenstraße 11
25421 Pinneberg
Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.