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Weiterbildungsprüfung ablegen


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Leistungsbeschreibung

Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.


Welche Gebühren fallen an?

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei  Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
  • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen”
  • Ggf. Onlineantrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.


Was sollte ich noch wissen?

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.