Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zuständige Behörde:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Internet: http://www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Ordnung/Fachdienst+Stra%C3%9Fenverkehr.html
Internet: http://www.kreis-pinneberg.de/
Fax: 04101 / 76454
Internet: +49 4121 4502-0
Telefon: 04101 / 7095-0
Ansprechpartner:
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen, Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Verfahrensablauf:
Ein persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist erforderlich. Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Rechtsgrundlage
- § 48, Anlage 5, Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).