Tierarzneimittel
Zuständige Behörde:
Zuständige Behörde:
Leistungsbeschreibung
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die bei solchen Tieren zur Anwendung kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (unter anderem Fleisch, Milch, Eier).
Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern, dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken und bei Herstellern von Fütterungsarzneimitteln. Außerdem gehört die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zu seinen Aufgaben, sofern es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landeslabor Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG),
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Informationen zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank
- Veterinary drug monitoring - Animal owners - Information on the state HIT antibiotic database