Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Zuständige Behörde:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Internet: http://www.pi-abfall.de/
Fax: 04121 / 4502-94502
Telefon: 04121 / 4502-4502
Zuständige Behörde:
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Fax: 04101/7972-248
Ansprechpartner:
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Leistungsbeschreibung
Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern.
Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück möglich, beispielsweise wenn damit gleichzeitig eine Freistellung von der Benutzung der Biotonne bezweckt werden soll. Bei dieser Form der Eigenkompostierung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die am besten mit der jeweils zuständigen unteren Abfallentsorgungsbehörde abzuklären sind.
Rechtsgrundlage
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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
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Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV)
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Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflAbfV SH),
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Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz -),
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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -)