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Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Ansprechpartner:


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Leistungsbeschreibung

Sie suchen als Betroffene/Betroffener oder Angehörige/Angehöriger Hilfe oder Beratung hinsichtlich sexuell übertragbarer Infektionen, wie zum Beispiel HIV/AIDS, Syphilis, Hepatitis, Gonorrhoe, Chlamydien oder ähnliches?


An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt)
oder an die anonyme bundesweite Telefonberatung der Aids-Hilfen unter der Telefonnummer 0180 33 19411 (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz).


Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren für die Durchführung von Tests, Laborleistungen oder anderen ärztlichen Leistungen anfallen. Genaueres hierzu erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage

§ 19 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG).


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Landesregierung Schleswig-Holstein (SH) und der Deutschen AIDS-Hilfe e. V.