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1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 14. Oktober 2013 22.01.2019 


1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 14. Oktober 2013

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2018 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf erlassen:

 

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 14.10.2013 wird wie folgt geändert:

1.) § 2 Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschlagung
solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und Abschluss von Vergleichen,
sowie ein Betrag von 5.000,00 EUR nicht überschritten wird.

2.) § 3 Abs. 1 erhält für den Ausschuss für Schule, Sport und Soziales (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:

 

§ 3 Ständige Ausschüsse

(zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 94 Abs. 5 GO)

 

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet: 

Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport

Zusammensetzung:

11 Mitglieder/ mindestens 6 Gemeindevertreter/innen

Aufgabenbereich:

Soziales, Bildung und Sport

 

Artikel 2

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 19.12.2018 erteilt.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Prisdorf, den 10. Januar 2019

 

Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister 

(Schwarz)

22.01.2019