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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Beschluss des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet "Gewerbegebiet östlich der BAB 23" für das Gebiet südlich des Prisdorfer Weges, nordwestlich der Quickborner Straße (L 76) und der Bebauung an der L 76 sowie nordöstlich der BAB 21.02.2019 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Beschluss des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet "Gewerbegebiet östlich der BAB 23" für das Gebiet südlich des Prisdorfer Weges, nordwestlich der Quickborner Straße (L 76) und der Bebauung an der L 76 sowie nordöstlich der BAB 23

Beschluss des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Borstel-Hohenraden  für das Gebiet "Gewerbegebiet östlich der BAB 23" für das Gebiet südlich des Prisdorfer Weges, nordwestlich der Quickborner Straße (L 76) und der Bebauung an der L 76 sowie nordöstlich der BAB 23

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.12.2018 den B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Borstel-Hohenraden  für das Gebiet  "Gewerbegebiet östlich der BAB 23" für das Gebiet südlich des Prisdorfer Weges, nordwestlich der Quickborner Straße (L 76) und der Bebauung an der L 76 sowie nordöstlich der BAB 23, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 01.03.2019 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung  dazu von diesem Tage an im Amt Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen  in Zimmer 12 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt (siehe unten).

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Pinnau geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Rellingen, 20.02.2019

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 

gez. Günther Hildebrand

Planzeichnung B-Plan 11, Borstel-Hohenraden [PDF-Dokument: 2.2 MB]

Begründung zum B-Plan 11, Borstel-Hohenraden [PDF-Dokument: 4.1 MB]

Zusammenfassende Erklärung zum B-Plan 11 [PDF-Dokument: 288 kB]

Text zum B-Plan 11 [PDF-Dokument: 388 kB]

geotechnische Beurteilung zum B-Plan 11 [PDF-Dokument: 1.7 MB]

umwelttechnische Beurteilung zum B-Plan 11 [PDF-Dokument: 1.9 MB]

21.02.2019