Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden, hier: In Dörp 12.04.2019 


Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden, hier: In Dörp

Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.03.2019 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße

 In Dörp,

(Flurstücke 539 und 541, Flur 7, Gemarkung Borstel-Hohenraden)

in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.

 

Sowie ein

 

Weg zwischen den Straßen „Nedderhulden“ und „In Dörp“ sowie „Wendelkamp“ und „In Dörp“  
(Teilstück des Flurstücks 541, Flur 7 und ein Teilstück des Flurstücks 543, Flur 7, jeweils Gemarkung Borstel-Hohenraden)

 

in die Straßengruppe sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) StrWG eingeteilt.

Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.

Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.

Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 12, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden. 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.

 

Borstel-Hohenraden, den 28.03.2019

 

Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister

 

(Kähler)

12.04.2019