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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Borstel-Hohenraden 07.05.2019 


Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Borstel-Hohenraden

Durch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 18. Juli 2002 und die Umsetzung in nationales Recht mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 29. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, sowie durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Bundesimmissionsschutzverordnung) vom 06. März 2006; sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Nach § 47 d Abs.3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne zu hören und ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Gleiches gilt für die Beteiligung anderer Behörden und Institutionen,

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde am 19.03.2019 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bau-, Wege-, Umweltausschusssitzung vorgestellt.

 

Der vom Bau-, Wege-, Umweltausschusssitzung am 19.03.2019 gebilligte Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit von

 

Donnerstag, dem 09.05.2019

 bis 

Dienstag, dem 11.06.2019

in der Amtsverwaltung des Amtes Pinnau, Zimmer 12 Hauptstraße 60, in 25462 Rellingen, während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorbringen.

 

Rellingen, den 07.05.2019

Der Amtsvorsteher

 

gez. Hildebrand

07.05.2019