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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet 13.04.2021 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 13.03.2019 beschlossen, für das Gemeindegebiet der Gemeinde Tangstedt den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.  

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung neuer konzeptioneller Ansätze für das gesamte Gemeindegebiet,
  • angemessenes Wachstum unter Berücksichtigung der Ortsstruktur,
  • langfristige Weiterentwicklung des Siedlungsbildes vor allem hinsichtlich neuer Wohngebiete.

 

Mit der Neuaufstellung wird der derzeit gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1992 vollständig ersetzt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt in der Sitzung am 03.03.2021 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligte Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Tangstedt (Planzeichnung, Begründung, vorläufiger Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen) liegt vom

 

30.04.2021 bis einschließlich 17.05.2021

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingestellt. 

Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 04101/7972-285 erteilt. 

Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.  

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten den Vorentwurf einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, zur Niederschrift oder per e-mail bei dem Planungsbüro AC PLANERGRUPPE GMBH, Burg 7 a, 2524 Itzehoe, e-mail: post@ac-planergruppe.de, einreichen. 

Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird für das weitere Planverfahren ausgewertet. Wesentliche Erkenntnisse fließen in den Entwurf des Flächennutzungsplanes ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Die Auslegungsunterlagen sind dieser Bekanntmachung nachfolgend zur Einsichtnahme angefügt:

 

-       Vorentwurf der Planzeichnung der Neufassung des Flächennutzungsplanes,

-       Vorentwurf der Begründung des Flächennutzungsplanes,

-       Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung,

-       Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen,

-       Informationen nach Artikel 13 DSGVO Bauleitplanung.

 

 

Rellingen, 12.04.2021

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher    

gez. Günther Hildebrand

 

13.04.2021