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Öffentliche Bekanntmachungen

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Beschluss der 3. Änderung des B-Planes Nr. 21 für das Gebiet "Waldhof 1 - 3 (Flur 6, Fl.St. 54/40)" 06.08.2021 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
Beschluss der 3. Änderung des B-Planes Nr. 21 für das Gebiet "Waldhof 1 - 3 (Flur 6, Fl.St. 54/40)"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ellerbek hat in der Sitzung am 17.06.2021 die

3. Änderung des B-Planes Nr. 21 für das Gebiet "Waldhof 1 - 3 (Flur 6, Fl.St. 54/40)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. 

Dies wird hiermit bekannt gemacht. 

Die 3. Änderung des B-Planes Nr. 21 tritt mit Beginn des 07.08.2021 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich wurden der B-Plan und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt. 

Satzung über die 3. vereinfachte Änderung B-Plan 21, Ellerbek

Begründung zur 3. vereinfachten Änderung B-Plan 21, Ellerbek

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Pinnau geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Rellingen, 06.08.2021

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 

gez. Günther Hildebrand

06.08.2021