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Öffentliche Bekanntmachungen

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3. Nachtrag zur Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf vom 13.Juli 2012 20.10.2021 


3. Nachtrag zur Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf vom 13.Juli 2012

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.09.2021 und mit Genehmigung des Landes des Kreises Pinneberg folgender 3. Nachtrag zur Verbandssatzung erlassen:

Artikel 1

Die Verbandssatzung der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf wird wie folgt geändert:

§ 6a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt wird neu eingefügt:


§ 6a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

 (1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Schulverbandsmitgliederinnen und -mitglieder an Sitzungen des Schulverbands erschwert oder verhindert, können die notwendigen Sitzungen des Schulverbands ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierfür trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Schulverbands.

(2) Sitzungen der Ausschüsse können im Sinne des Absatzes 1 durchgeführt werden.

(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 dürfen Wahlen nach § 40 nicht durchgeführt werden.

(4) Der Schulverband entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Falle der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.

(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 1 GO  wird durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung der Öffentlichkeit über Internet hergestellt.

(6) Der Schulverband hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.

§ 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen des Schulverbandes werden auf der Homepage des Amtes Pinnau (www.amt-pinnau.de) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist mit dem Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Jede Person kann sich diese Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in der Amtsverwaltung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen bereitgehalten.

Artikel 2

Der 3. Nachtrag der Verbandssatzung zwischen den Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 5 Abs.3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit  § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 06.10.2021 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Rellingen, den 20.10.2021

Schulverband Bilsbek
Die Verbandsvorsteherin

(Koll)

20.10.2021