Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2022 10.11.2021 


Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek  für das Haushaltsjahr  2022

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom  02.11.2021 folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.

im Ergebnisplan  mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.214.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.294.600 EUR

einem Jahresfehlbetrag von

80.100 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.178.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.251.300 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

44.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

44.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden für das Haushaltsjahr 2022  festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

100.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

2,20  Stellen

§ 3

Die Verbandsumlage gem. § 13 der Verbandssatzung wird wie folgt festgesetzt:

Auf die Mitgliedsgemeinden entfallen folgende Beträge:

a) Umlage zur Finanzierung des Schulbetriebes der Bilsbek-Schule (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                      447.624,75  EUR

Gemeinde Prisdorf                                             325.973,51  EUR

b) Umlage zur Finanzierung der Schülerbeförderung (Produkt 24101)

Gemeinde Kummerfeld                                                57,84 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                       42,16 EUR

c) Umlage zur Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung (Produkt 36501)

Gemeinde Kummerfeld                                         20.514,95 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                26.358,31 EUR

d) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im  Schulbereich (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                        21.600,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                               21.600,00  EUR

e) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im Kindertagesstättenbereich (Produkt    36501)

Gemeinde Kummerfeld                                             500,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                                    500,00  EUR

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher  seine Zustimmung nach  § 82 und  § 84  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000  EUR.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den  Schulverband Bilsbek  von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.


§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Verbandsvorsteherin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 21102, 24101, 36501 bilden  jeweils ein Budget.

 Rellingen, 09.11.2021    

Schulverband Bilsbek
Die Verbandsvorsteherin

gez. Koll                                                                                            

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek  für  das Haushaltsjahr 2022   wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden.

Rellingen,10.11.2021

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher    

10.11.2021