Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung zur Widmung einer Straße im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 02.12.2010 


Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

Widmungsverfügung
 
Betr.:  Widmung einer Straße im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
 
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.11.2010 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
 
      Schillingsbarg

(1/37 und 1/43, jeweils der Flur 8, Gemarkung Borstel-Hohenraden)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
 
Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
 
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
 
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
 
 
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
 
 
Borstel-Hohenraden, den 10.11.2010
 Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
                                                                                                          gez. Moeller
 
 
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 10.11.2010 der Gemeinde Borstel-Hohenraden öffentlich bekannt.
 
Rellingen, 06.12.2010

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans

 

Lageplan zur Widmungsverfügung

 

02.12.2010