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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe (nach Norden) von ca. 120 m und ca. 90 m westlich des Grundstücks Haselweg Nr. 3 (Montblanc) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 22.12.2023 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
Öffentliche Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe (nach Norden) von ca. 120 m und ca. 90 m westlich des Grundstücks Haselweg Nr. 3 (Montblanc) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.10.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe (nach Norden) von ca. 120 m und ca. 90 m westlich des Grundstücks Haselweg Nr. 3 (Montblanc) und die Begründung mit Umweltbericht liegen vom

02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8 während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar, die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen zur Einsichtnahme mit aus:

(1)          Gemeinde Ellerbek (1973): Flächennutzungsplan (in Auszügen)

(2)          Gemeinde Ellerbek (2005): Landschaftsplan (in Auszügen)

(3)          Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet nordöstlich Pinneberger Straße“

(4)          Vorentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet nordöstlich Pinneberger Straße“ als Unterlage im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und den hierzu eingegangenen Stellungnahmen aus Dezember 2022 und Januar 2023 einschließlich der landesplanerischen Stellungnahme nach § 11 Abs. 2 LaplaG vom 31.01.2023

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen jeweils einschließlich der biologischen Vielfalt, auf Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie auf das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit finden sich in (1), (2), (3) und (4) sowie in den Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr S-H vom 29.12.2022, des Kreises Pinneberg Fachdienst Umwelt vom 13.01.2023

•             es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Wohn-, Gewerbe- und Erholungsnutzung, zum Umgang mit ggf. Schadstoffen aus Bestandsbebauungen und bisherigen Nutzungen, zu Lärmimmissionen und zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt finden sich in (2), (3) und (4) sowie in der Stellungnahme des BUND vom 11.01.2023

•             es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Biotoptypenausstattung, zu Belangen des Artenschutzes, sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche sowie Wasser finden sich in (1), (2), (3) und (4) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg, Fachbereich Service und Digitalisierung vom 14.12.2022, des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung S-H vom 31.01.2023, des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr S-H vom 29.12.2022, der Gemeinde Rellingen vom 13.01.2023, des Kreises Pinneberg Fachdienst Umwelt vom 13.01.2023, des BUND vom 11.01.2023

•             es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den im Plangebiet anstehenden Böden, zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung, zur Bodenbehandlung, zu einem Bodenmanagement, zu ggf. Bodenbelastungen, zu Abfällen, zur Fläche, zur Lage in einem Trinkwasserschutzgebiet, zur Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung, zur Entwässerung bzw. Ableitung von Niederschlagswasser, zur Eignung der Flächenwahl, zu einer Änderung des Landschaftsplans.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima finden sich in (2), (3) und (4) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg Fachbereich Service und Digitalisierung vom 14.12.2022,

•             es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität und zum Klima sowie zu Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1), (2), (3) und (4)

•             es werden Aussagen getroffen zur Lage des Plangebiets und dessen Einbindung in die örtlichen Strukturen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturgüter und zum Schutzgut sonstige Sachgüter finden sich in (1), (2), (3) und (4) sowie in den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamts S-H vom 06.12.2022, des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr S-H vom 29.12.2022, GAB Umwelt Service vom 09.12.2022, des Kreises Pinneberg Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit vom 09.01.2023, des Kreises Pinneberg Fachdienst Umwelt vom 13.01.2023, der Vodafone Deutschland GmbH vom 09.12.2022, der Schleswig-Holstein Netz AG vom 12.01.2023

•             es werden Aussagen getroffen zur Ortsentwicklung im örtlichen und auch im landesplanerischen Rahmen, zu Straßen- und Fußweganbindungen, zur Sicherung einer immissionsschutzrechtlich verträglichen Situation, zur Lage von Versorgungsleitungen, zur Abfallentsorgung, zum Nichtvorhandensein eines Kulturdenkmals oder eines archäologischen Interessengebiets,

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der vorgesehene Planänderungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Lageplan Planänderungsbereich 24. Änderung F-Plan Ellerbek


Begründung 24. Änderung F-Plan Ellerbek

Plan für die Auslegung 24. Änderung F-Plan Ellerbek

Rellingen, den 22.12.2023

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Harm Kähler


22.12.2023