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Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle, die Sportanlagen und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen 07.01.2011 


Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle, die Sportanlagen und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen


Aufgrund des Beschlusses des Amtsausschusses des Amtes Pinnau
vom  20.12.2010 wird folgende Entgeltordnung erlassen:

§ 1
Entgeltsätze

Für die außerschulische Benutzung der Sporthalle, der Sportanlagen und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen werden folgende Entgeltsätze erhoben:
 

Sporthalle mit Nebenräumen
1. gesamte Sporthalle                               15,85 € je Stunde
2. halbe Sporthalle                                       7,93 € je Stunde

Aula
1. Gesamte Aula                                           7,67 € je Stunde
     C.   Sportanlagen
gesamte Sportanlagen außen                   7,67 €  je Stunde

§ 2
Fälligkeit

1. Das Entgelt für die Benutzung während eines Kalenderjahres wird jeweils
    halbjährlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist
    innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.
 
2. Bei einmaliger Nutzung der Sporthalle, der Sportanlagen oder der Aula ist das in
    Rechnung gestellte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu
 entrichten.
    Das Amt ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf das voraussichtlich zu entrichtende
    Entgelt zu erheben.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 09.07.2009 außer Kraft.
 
 
 
Rellingen, den 06.01.2011                                             AMT PINNAU
                                                                                  DER AMTSVORSTEHER
                                                                                             gez. Hans

07.01.2011