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Öffentliche Bekanntmachungen

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Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg 25.03.2011 


Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg
Abschnitt 6 zwischen der Anschlussstelle Quickborn und der Landesgrenze Schleswig-Holstein (SH) / Hamburg (HH) (Bau-km 133+300 bis Bau-km 144+026)

  1. Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 05.05.2010 angekündigte Erörterungstermin findet statt am

    Dienstag, den 12. April 2011
    Beginn 09.00 Uhr im
    Rathaus der Stadt Norderstedt
    Plenarsaal
    Rathausallee 50
    22846 Norderstedt

    Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, den 13. April 2011 um 09.00 Uhr am o. g, Erörterungsort fortgesetzt.  Die Entscheidung ob der Fortsetzungstermin erforderlich wird, erfolgt am Ende des Termins am 12. April 2011 durch den Verhandlungsleiter.
  2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.
    Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. 
  3. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung Ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.
    Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz).
  4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
  5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.


Kiel, 11. Februar 2011

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 - Anhörungsbehörde -


gez. Schleier

25.03.2011