Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Ellerbek 21.09.2012
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Ellerbek
Die Gemeindevertreterin Dr. Marna Michel hat mit Wirkung zum 01.09.2012 ihr Mandat niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Hermann Rottinghaus
Burstah 24
25474 Ellerbek
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Ellerbek kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 21.09.2012
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
Hans
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Hermann Rottinghaus
Burstah 24
25474 Ellerbek
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Ellerbek kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 21.09.2012
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
Hans
21.09.2012