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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Musikschule der Volkshochschule vom 18.12.2006 12.06.2013 


2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung  von Entgelten für die Musikschule der Volkshochschule vom 18.12.2006

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie des öffentlichen-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek, Hasloh und dem Amt Pinnau zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben sowie der Kassengeschäfte für die Gemeinschaftsschule und der Volkshochschule Bönningstedt – Amt Pinnau wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bönningstedt vom 23.05.2013, durch die Gemeindevertretung Ellerbek vom 23.05.2013 und der Gemeindevertretung Hasloh vom 22.05.2013 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule erlassen:
 
 
Artikel 1
 
 
Die Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Musikschule der Volkshochschule vom 18.12.2007 wird wie folgt geändert:
 
1. § 1 erhält folgende Fassung:
 
§ 1 Entgelte
 
Falls nicht anders angegeben, handelt es sich um Entgelte für ein halbes Schuljahr, jeweils vom Ende der Sommerferien bis 31.12. und vom 1.1. bis zum Beginn der Sommerferien.
Die Entgelte werden grundsätzlich halbjährlich fällig. Die Zahlung erfolgt per Einzugsverfahren.
Ermäßigungen werden nur im Rahmen der Satzung der Volkshochschule Bönningstedt-Amt Pinnau gewährt. 
 

Musikalische Früherziehung
45 Minuten
(Gruppe, ab 3 Teilnehmer/innen)
a´15 Zeiteinheiten
132,50 €
Einzelunterricht – Gitarre
30 Minuten
 
a´15 Zeiteinheiten 225,00 €
Einzelunterricht – Gitarre
45 Minuten   a´15 Zeiteinheiten
330,00 € 

(weitere Angebote können folgen)
 
 
2. Kursangebote
 
Das Entgelt für Kurse wird entsprechend der Teilnehmerzahl und dem Aufwand kalkuliert und mindestens kostendeckend pro Kurs festgelegt.   
 
3. Volljährigkeit
 
Volljährige Teilnehmer/innen zahlen grundsätzlich den Erwachsenenbeitrag.
 
 
Artikel 2
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
  
 
Rellingen, den 12.06.2013 
  
 
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 
   
Hans
12.06.2013