Öffentliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister 01.10.2013
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister
Aufgrund des § 28 Landesmeldegesetz informiert das Amt Pinnau über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen. Die Meldebehörde des Amtes kann auf Anfrage vor der Europawahl, die am 25. Mai 2014 stattfindet, bestimmte Auskünfte über Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilen. Dieser Möglichkeit der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden.
Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz weise ich darauf hin, dass die Meldebehörde im März 2014 die Familiennamen, Vornamen und gegenwärtigen Anschriften aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 volljährig werden, auf automatisiertem Wege an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt.
Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, stellt einen kurzen schriftlichen Antrag, der nicht begründet werden muss. Der Antrag ist zu richten an das Amt Pinnau, Der Amtsvorsteher, Postfach 1251, 25453 Rellingen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zum Widerspruchsrecht sind im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, erhältlich.
Das Antragsformular können Sie auch hier aufrufen.
Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister
Rellingen, 01.10.2013
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hildebrand