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Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2013 19.12.2013 


Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2013

Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau
für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Amtsausschusses vom 29. Oktober 2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 §  1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr

festgesetzt

auf

EUR

 

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.219.600

181.600

3.367.300

4.405.300

 

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.204.400

166.400

3.367.300

4.405.300

 

 

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

15.200

15.200

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.015.200

50.400

3.024.700

3.989.500

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

981.000

144.900

3.292.100

4.128.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

170.900

0

1.300

172.200

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

171.800

0

16.500

188.300

 

 

§ 2

(1) Die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2013 wird auf 20,1989748 % der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden festgesetzt, die Grundlage des kommunalen Finanzausgleichs 2013 ist.

§ 3

Soweit nicht anders bestimmt, bleiben die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2013 unberührt.

 

§ 4

Zur Finanzierung des Teilplanes 27100 wird  eine Umlage gemäß § 21 Absatz 1 Amtsordnung von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Dabei wird eine Umlage für den allgemeinen Betrieb sowie eine Umlage für Investitionstätigkeit erhoben. Die Berechnung der Umlage ist gemäß der gleichlautenden Gemeindevertretungsbeschlüsse der ursprünglichen Trägergemeinden:

             

VHS-Umlage

     

Umlagesumme:

56.000,00 €

 
             

 

Bönningstedt

Ellerbek

Hasloh

Sonstige

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Einwohnerzahlen

          4.376   

          4.263   

          3.416   

 

         12.055   

 

 

       

 

 

Hörer /Teilnehmer 2012

          1.204   

             466   

             387   

          1.622   

          3.679   

 

 

 

          2.057   

 

          1.622   

          3.679   

 
             

Quotient je Hörer:

15,22152759 €/Hörer

(=Umlagesumme/alle Hörer)

   
 

 

         
 

Bönningstedt

Ellerbek

Hasloh

Restbetrag:

   

Umlage je Hörer aus Gemeinde

18.326,72 €

7.093,23 €

5.890,73 €

 

   

 

31.310,68 €

24.689,32 €

56.000,00 €

 
             

Quotient je Einwohner (Restbetrag):

2,04805622 €/Einwohner

(Restbetrag für Fremdhörer/Einwohner des Amtes)

             

 

Bönningstedt

Ellerbek

Hasloh

     

Umlage je Einwohner:

8.962,29 €

8.730,86 €

6.996,16 €

     
 

24.689,32 €

     
             

 

Bönningstedt

Ellerbek

Hasloh

     

Umlage je Hörer aus Gemeinde:

18.326,72 €

7.093,23 €

5.890,73 €

     

Umlage je Einwohner:

8.962,29 €

8.730,86 €

6.996,16 €

     

Umlage Gesamt: (inkl. Rundungsdifferenz)

27.289,01 €

15.824,10 €

12.886,89 €

     
 

56.000,00 €

     
             

Zuweisungen für Investitionen

           
             

Auszahlungen für Investitionen:

   

5.600,00 €

     
             

Umlagegrundlagen:

Bönningstedt

Ellerbek

Hasloh

     

(Finanzkraft)

3.897.612 €

4.285.894 €

2.788.113 €

10.971.619 €

   
             

Es entfallen somit auf:

Bönningstedt

Ellerbek

Hasloh

     
 

1.989,37 €

2.187,55 €

1.423,07 €

 

   
 

5.600,00 €

     
             

Nachrichtlich VHS Umlage (ohne Investitionen):

         

Nur nach Hörern /Teilnehmern:

           
             

Bönningstedt:

    32.777,83 €

         

Ellerbek:

    12.686,44 €

         

Hasloh:

    10.535,73 €

         
             

Gesamt:

    56.000,00 €

         
             

 

Somit werden als Umlagen festgesetzt:

Allgemeine Umlage für die VHS
Bönningstedt                        27.289,01 EUR
Hasloh                                  12.886,89 EUR
Ellerbek                                15.824,10 EUR
 

 

Umlage für Investitionstätigkeit
Bönningstedt                       1.989,37 EUR
Hasloh                                  1.423,07 EUR
Ellerbek                                2.187,55 EUR

 § 5

(1) Für die Bewirtschaftung des Teilplanes 271 gelten nachfolgende Regelungen: 

(2) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung aus Teilplan 271 der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100 €.

(3) Der Teilplan 271 bildet ein Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle Aus- und Einzahlungen für Investitionen.  

(4) Das Jahresergebnis ist einer gesonderten Ergebnisrücklage des Teilplanes 271 zuzuführen, die nicht der Gesamtdeckung unterliegt. Bei der nächsten möglichen Haushaltsplanung ist die Rücklage im Teilergebnisplan 271 aufzulösen.

 

 

§ 6

 

(1) Der Teilplan 218 bildet ein Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle Aus- und Einzahlungen für Investitionen.
(2)
Der Teilplan 241 bildet ein Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle Aus- und Einzahlungen für Investitionen.
(3)
Die Teilpläne 218 und 241 bildet ein gemeinsames Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle investiven Einzahlungen und Auszahlungen.
(4) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung aus den Teilplänen 271 und 241 der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100 €.

(5) Das Jahresergebnis des Teilplanes 218 ist einer gesonderten Ergebnisrücklage des Teilplanes 218 zuzuführen, die nicht der Gesamtdeckung unterliegt. Bei der nächsten möglichen Haushaltsplanung ist die Rücklage im Teilergebnisplan 218 aufzulösen.
(6) Das Jahresergebnis des Teilplanes 241 ist einer gesonderten Ergebnisrücklage des Teilplanes 241 zuzuführen, die nicht der Gesamtdeckung unterliegt. Bei der nächsten möglichen Haushaltsplanung ist die Rücklage im Teilergebnisplan 241 aufzulösen.

 § 7

Zur Finanzierung der Teilpläne 218 und 241 wird eine Umlage gemäß § 21 Abs. 1 Amtsordnung von den beteiligten Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Die Umlage wird anhand des Verhältnisses der Schülerzahlen aus der Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh an der Gemeinschaftsschule Rugenbergen zum 12.11.2013 festgesetzt.

Die Umlage beträgt zur Deckung der Ergebnispläne 2.105 Euro pro Schüler und Jahr. Die Umlage zur Finanzierung der Investitionen beträgt 755 Euro pro Schüler und Jahr.

Rellingen,          .Dezember 2013          

gez. Hildebrand

Amtsvorsteher

 

19.12.2013