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4. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule 19.12.2013 


4. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule

Aufgrund des § 24 a Amtsordnung i.V.m. § 4 Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 18. Dezember 2013 folgende Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule vom 25.11.1998, zuletzt geändert durch 3. Nachtragssatzung vom 17.12.2007, erlassen:

 § 1

In § 1 Absatz 3 wird gestrichen:
„Die Kosten für Mahnschreiben werden den Teilnehmern mit € 1,70 für die erste Mahnung und mit € 2,80 für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt. Bankgebühren bei der Ablehnung des erteilten Lastschrifteinzuges wegen fehlender Deckung oder anderer durch den/die Lastschriftgeber/in verursachten Fehler gehen zu Lasten des/der Lastschriftgebers/in.“

Stattdessen wird neu eingefügt:

„Mahngebühren und Kostenersatz werden nach den allgemeinen Bestimmungen, der Landesverordnung über die Kosten im Vollzugs- und Vollstreckungsverfahren(Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung - VVKVO -) erhoben.“

§ 2

Die Satzung tritt mit Wirkung zum 1.1.2014 in Kraft.

 Rellingen, 19. Dezember 2013

gez. Hildebrand

Amtsvorsteher

19.12.2013