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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet westlich der Bundesautobahn A 23, nördlich des Auweges und östlich des "Umspannwerkes". 21.07.2014 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet westlich der Bundesautobahn A 23, nördlich des Auweges und östlich des "Umspannwerkes".

 

 

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.06.2014 gebilligte und zur Ausle­gung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet westlich der Bundesautobahn A 23, nördlich des Auweges und östlich des "Umspannwerkes" sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Be­hörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen

 

vom 07.08.2014 bis einschließlich 08.09.2014

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterla­gen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpla­nung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Der vorgesehene Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 17 ist in dem nachfolgen­den Lageplan kenntlich gemacht.

Lageplan - Geltungsbereich des B-Plans Nr. 17 (siehe pdf-Date)

Lageplan - Geltungsbereich des B-Plans Nr. 17 [PDF-Dokument: 246 kB]  

Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),

[2]   Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld,

[3]   Wasserwirtschaftliches Konzept incl. verkehrstechnische Anbindung

[4]  Schalltechnische Untersuchung

[5]  Staubimmissionsprognose

[6]   die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in [1], [4], [5] und [6] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fach­dienst Um­welt, Gesundheitlicher Umweltschutz vom 24.01.2014 und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Südwest vom 27.01.2014, E.ON Netz GmbH vom 29.01.2014; Anwohner vom 05.08.2014),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Elektromagnetischen Feldern im Zusammenhang mit der vorhandenen 110 KV- Hochspannungsfrei­leitung, zu Lärm- und Staubimmissionen durch das vorhandene Betonwerk sowie die geplante Erweiterung, die angrenzenden Gewerbegebiete und Verkehrsflä­chen. Zur Vermeidung erheblicher Be­einträchtigungen der menschlichen Ge­sundheit werden Festsetzungen für passive Schallschutzmaßen (Emissionskon­tingenten und Lärmpegelbereichen) sowie von Nutzungseinschränkungen (betrifft Betriebsleiterwohnungen) im Bereich der Hochspannungsleitung (auf einer Breite von insgesamt 50 m).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz

  • finden sich in [1], [2], und [6] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Um­welt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.01.2014, Anwohner vom 20.01.2014),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Bi­otoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knicks mit Überhäl­tern), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fleder­mäuse und Vögel in Gehölzbeständen, sowie Maßnahmen zur Vermei­dung er­heblicher Beeinträchtigungen, zur Minimie­rung von Lebensraumverlusten und zum Ausgleich (Erhaltungs- und Anpflanzfestsetzungen für Gehölze, Maßnah­menflächen für Erhalt und Neuanlage von Knicks).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in [1], [2], [3] und [6] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fach­dienst Um­welt, Untere Wasserbehörde vom 24.01.2014; AZV Südholstein vom 17.01.2014; Anwohner vom 30.01.2014),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zu den Auswir­kungen der geplanten Bebau­ung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie Maßnah­men zur Vermeidung, Mi­nimierung und zum Aus­gleich erheblicher Beeinträchti­gungen, zur Entwässerung und dem neu zu schaffenden Regenrückhaltebecken.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (Staubimmissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung und Betonwerk) sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beein­trächti­gungen der Luft und des Kli­mas.

Umweltbezogene Information zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu er­wartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Be­bauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti­gungen (Erhaltungs- und An­pflanzfestsetzungen für Gehölze, Maßnah­menflächen für Erhalt und Neuanlage von Knicks).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in [1],
  • es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können und dass das Schutzgut von der Planung nicht be­einflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sons­tigen Sachgü­ter befinden.

Rellingen, den 21.07.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher                                                                                                           

gez. Günther Hildebrand