Öffentliche Bekanntmachungen
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Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung "Hudenbarg" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr 24.09.2015
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Prisdorf
Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung "Hudenbarg" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung "Hudenbarg" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen liegen
vom 09.10.2015 bis einschließlich 10.11.2015
im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Der vorgesehene Geltungsbereich für die Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt, die zusammen mit dem Bauleitplan für die Öffentlichkeit verfügbar sind:
- Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
- Landschaftsplan der Gemeinde Prisdorf,
- die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen zu den Punkten 1 und 3 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in 1 und 2.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fledermäuse und Vögel, sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft als Maßnahme zur Vermeidung einer nachteiligen Auswirkung auf Natur und Landschaft bewertet werden kann und der im Plangebiet vorhandene große Baum aus Gründen des Artenschutzes sowie aufgrund seiner ortsbildprägenden Bedeutung erhalten werden sollte.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in 1, 2 und 3 (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde vom 24.02.2015).
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu der im Plangebiet bestehenden Bodensituation (unversiegelt, vegetationsbedeckt) und dass durch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft anstelle einer Fläche für den Gemeinbedarf keine erheblichen Eingriffe in den Boden und Wasserhaushalt zu erwarten sind. Der Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde, weist darauf hin, dass der unteren Bodenschutzbehörde keine Kenntnisse über Altablagerungen, Altstandorte oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in 1 und 2.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (unversiegelt, vegetationsbedeckt).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
- finden sich in 1 und 2.
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und dass durch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft anstelle einer Fläche für den Gemeinbedarf keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der im Plangebiet vorhandene große Baum aufgrund seiner ortsbildprägenden Bedeutung erhalten werden sollte.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in 1 und 2.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch die angrenzenden Verkehrsflächen (Hauptstraße und DB-Strecke) und zur Funktion eines öffentlichen Weges an der östlichen Grenze des Plangebietes, der als Wegeverbindung zwischen der Hauptstraße und den südlich angrenzenden Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, Bürgerhaus, Sporthalle, Feuerwehr) insbesondere von den Schulkindern genutzt wird. Da sich die vorhandene Wegeverbindung auf öffentlichem Grund befindet, ist für das Schutzgut Mensch (Erholungsnutzung/ Wegeverbindung) keine erhebliche Beeinträchtigung (durch Überplanung) zu erwarten.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in 1.
- es werden Aussagen getroffen, dass Auswirkungen auf Kulturdenkmäler zurzeit nicht festgestellt werden können und dass das Schutzgut von der Planung nicht beeinflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sonstigen Sachgüter befinden.
Rellingen, den 24.09.2015
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand