Öffentliche Bekanntmachungen
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Erteilung der Genehmigung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld 07.12.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld über die Erteilung der Genehmigung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.06.2016 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld für eine Fläche im "Kummerfelder Gehege" südöstlich der Bilsbek, nördlich des Waldweges (Gemarkung Kummerfeld, Flur 1, Flurstück 60/4) mit Bescheid vom 29.09.2016 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 2. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau (Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8), während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Pinnau geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, den 07.12.2016
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand