Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern u 21.04.2017
1. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen vom 22.12.2014
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 45 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 03.04.2017 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
In § 4 Abs. 1 wird die Benutzungsgebühr für jede volljährige Person täglich von
14,00 € auf 15,00 € geändert.
Artikel II
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rellingen, den 08.04.2017
gez. Hildebrand
(Amtsvorsteher)