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Aufstellung der Vorschlagslisten der Gemeinde Ellerbek für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 18.07.2018 


Aufstellung der Vorschlagslisten der Gemeinde Ellerbek für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

Die Gemeindevertretung Ellerbek hat in der Sitzung am 14.06.2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz aufgestellt.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 23.07.2018 bis 27.07.2018 während der Öffnungszeiten im Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstr. 60, Zimmer 109, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche – gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist- Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur dann begründet werden, dass in die Liste Personen aufgenommen werden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Der Einspruch ist beim Amt Pinnau, Anschrift wie oben, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

 

Rellingen, den 16.07.2018

 

Gemeinde Ellerbek

Der Bürgermeister

18.07.2018