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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum Ill 20.09.2018 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt -im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digi talisierung des Landes Schleswig-Holstein –

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum Ill

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck. 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes Ill bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann in der Amtsverwaltung Pinnau, Zimmer 9, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während folgender Zeiten eingesehen werden:  

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Die öffentliche Auslegung beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019.

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes Ill berührt werden, kann der Amtsverwaltung Pinnau oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: LRP@melund.landsh.de gesandt werden.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplans III im Ämtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans Ill und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Rellingen, den 20.09.2018

 

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher

 

Hildebrand

20.09.2018