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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes zur ,,Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (Planfeststellungsabschnit 30.11.2018 


Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes zur „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (Planfeststellungsabschnitt 1)“

In dem Planfeststellungsverfahren „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (Planfeststellungsabschnitt 1)“ hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Planfeststellungsbehörde, am 1. November 2018 den Plan festgestellt.

Die AKN Eisenbahn AG (Trägerin des Vorhabens) beabsichtigt die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen dem Bahnhof Eidelstedt und Kaltenkirchen. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses ist der auf hamburgischem Staatsgebiet befindliche Planfeststellungsabschnitt 1. Für den auf schleswig-holsteinischem Staatsgebiet befindlichen Planfeststellungsabschnitt 2 wird von der in Schleswig-Holstein zuständigen Behörde ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Planfestgestellt wurde die Elektrifizierung der Strecke zwischen ca. Streckenkilometer 4,50 und ca. Streckenkilometer 11,15. Diese erfolgt mittels der Durchbindung der elektrisch betriebenen S21 Richtung Kaltenkirchen und der dafür erforderlichen Ausstattung der Strecke mit Stromschienen und Oberleitungsanlagen. Desweiteren wurden u. a. aufgrund der größeren Zuglängen der S21 Bahnsteigverlängerungen und -erhöhungen sowie erforderliche Anpassungen der Signaltechnik planfestgestellt. Im Bereich nördlich des Bahnhofs Eidelstedt wurden die Herstellung eines zweiten Gleises sowie die Errichtung von Lärmschutzanlagen planfestgestellt.

Mit dem planfestgestellten Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen benachbarter Areale und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Für die Herstellung landschaftspflegerischer Ersatzmaßnahmen wird auch eine Fläche im Bereich der Gemeinde Norderstedt in der Gemarkung Garstedt (Schleswig-Holstein) beansprucht.

Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 7. Dezember bis 20. Dezember 2018 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden zur Einsicht im

Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1 (Foyer), 22767 Hamburg,

im

Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Grindelberg 62 (Erdgeschoss/Foyer), 20144 Hamburg,

im

Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer 26, 25451 Quickborn,

im

Amt Pinnau, Hauptstraße 60, Raum 9, 25462 Rellingen,

und in der

Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, Zimmer 206, 22846 Norderstedt,

ausliegen.

Diese Unterlagen sollen ab dem Beginn der Auslegung auch im Internet unter der Adresse http://www.hamburg.de/bwvi/np-planfeststellungsverfahren/ veröffentlicht werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Trägerin des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

 

Hamburg, den 21. November 2018

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

30.11.2018