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Öffentliche Bekanntmachungen

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Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet westlich und nördlich der Straße Nedderhulden sowie westlich des Sportplatzes 24.04.2009 


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26.03.2009 den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet westlich und nördlich der Straße Nedderhulden sowie westlich des Sportplatzes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 17.04.2009 in Kraft.

 

Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstrasse 60, 25462 Rellingen, Zimmer 9, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach §214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

Borstel-Hohenraden, 27.03.2009

Gemeinde Borstel-Hohenraden

 

Der Bürgermeister

gez. Moeller