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Öffentliche Bekanntmachungen

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Verwertung shredderbarer pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Prisdorf 02.11.2009 


Herbstaktion zur Sammlung von Gartenabfällen aus Privatgärten
- Terminankündigung

die Gemeinde Prisdorf wird in diesem Herbst als Serviceleistung eine Aktion zur Entgegennahme von Gartenabfällen aus Privatgärten durchführen. Es wird auch in diesem Jahr wieder ein zentraler Sammelplatz in der Hauptstraße 78 eingerichtet. Die Gemeindearbeiter nehmen die von Ihnen angelieferten shredderbaren Gartenabfälle entgegen. Für das Shreddern Ihrer pflanzlichen Abfälle wird durch die Gemeinde Prisdorf eine Kostenbeteiligung in Form eines mengenabhängigen Betrages erhoben. Für haushaltsübliche Mengen bis zu 3 m³ sind 5,00 € zu zahlen, für jeden weiteren m³ fallen 3,00 € / m³ an. Dabei unterliegt die Schätzung der Abfallmenge den Gemeindearbeitern. Die sich nach diesem Berechnungsverfahren ergebenden Beträge werden mit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Leistung fällig und können ausschließlich in bar gegen Quittung bei den Mitarbeitern des Bauhofes bezahlt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken an Straßenkreuzungen oder -einmündungen bitte ich zu prüfen, ob angelegte Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen, um eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (auch durch Sichtbehinderungen) zu vermeiden. Beim Zurückschneiden anfallende, shredderfähige pflanzliche Abfälle können im Rahmen der Herbstaktion gesammelt werden.

Die Herbstaktion findet an folgenden Zeiten statt:

Donnerstag, den 19.11.2009 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, den 20.11.2009 von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, den 21.11.2009 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Anlieferungsort: Bauhof der Gemeinde Prisdorf, Hauptstraße 78

Ihnen stehen Container ausschließlich für die Laubbefüllung zur Verfügung.

Ein gesonderter Container für Kastanienlaub mit Miniermotte steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Gesammelt werden ausschließlich shredderbare pflanzliche Abfälle, die Sie bitte ohne weitere Verpackungen (Tüten, Säcke und ähnliche Transportbehältnisse) nur innerhalb der jeweils abgegrenzten Flächen ablegen. Stubben sowie Baumstämme mit einem Durchmesser von über 10 cm werden im Rahmen der Herbstaktion nicht angenommen.

Von Ablagerungen anderer Abfälle, z.B. Hausmüll, Sperrmüll, Sonderabfälle bitte ich im eigenen Interesse Abstand zu nehmen, da dies als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.


Mit freundlichen Grüßen

Hans